Akkreditierung PTK Bayern
GNP Gesellschaft für Neuropsychologie
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Externe Akkreditierungen

Als unabhängige Fortbildungseinrichtung bieten wir unseren KundInnen, DozentInnen und GeschäftspartnerInnen hohe Qualität und eine optimale Betreuung. Wir legen Wert auf ein Höchstmaß an Transparenz. Wir lassen Fortbildungen extern überprüfen und akkreditieren. Unsere neuroraum Veranstaltungen sind in der Regel von der Gesellschaft für Neuropsychologie e. V. (GNP), einer deutschen regionalen Psychotherapeutenkammer (PTK) und / oder der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP/ASNP) akkreditiert.

GNP

GNP-Akkreditierung

Viele unserer Kurse sind von der GNP akkreditiert. Wir möchten Sie bitten, die jeweiligen GNP-Curriculumspunkte auf unserer Homepage zu recherchieren. Die entsprechenden Informationen finden Sie unter „Akkreditierung“ auf der Seite des jeweiligen Kurses.
Lesen Sie mehr über die GNP-Akkreditierung

Akkreditierung PTK Bayern

PTK-Akkreditierungen

Wir sind von der Psychotherapeutenkammer Bayern (PTK Bayern) als akkreditierter Veranstalter vertraglich geprüft und anerkannt. Unsere in Deutschland stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel kammerakkreditiert. Informationen über die Höhe der Punktzahl entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursseite auf unserer Homepage. PTK-Akkreditierungen werden auch von den Ärztekammern akzeptiert.
Lesen Sie mehr über die Akkreditierungen der Psychotherapeutenkammern

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SVNP / ASNP-Credits

Seit 2020 lassen wir unsere Schweizer Kurse durch die SVNP/ASNP akkreditieren. Die Anzahl der verliehenen Credits ist auf der Kursseite auf unserer Homepage aufgeführt sowie unter: https://www.neuropsy.ch

FSP Anerkennung

Bei der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) können für den Besuch unserer schweizerischen Veranstaltungen – zusätzlich zu den SVNP/ASNP-Credits –  entsprechende Fortbildungseinheiten gemäß der FSP-Regelung gut geschrieben werden.

Weitere Informationen zur FSP finden Sie unter: www.psychologie.ch

 

Interdisziplinäre Kurse und Fortbildungsverpflichtung
nach § 125 SGB V

Alle interdisziplinären Kurse können von niedergelassenen Heilmittelerbringern im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung nach § 125 SGB V eingereicht werden. Diese Veranstaltungen werden nicht zur Akkreditierung bei der GNP, jedoch meist bei den Psychotherapeuten- und auch Ärztekammern in Deutschland eingereicht.