Regelungen nach dem neuen PTG von 2020

„Neuropsychologische Kooperationen“ – Kooperationsverträge abschliessen

Mit dem Vorstand und den Justiziaren der PTK Bayern wurde geklärt, dass unsere Angebote qualitätsgesichert den Richtlinien der Weiterbildungsordnung für die Neuropsychologische Therapie entsprechen. Jeder einzelne Veranstaltung wird – wie seit Jahren üblich – bei der PTK Bayern akkreditiert. Das geforderte Weiterbildungs-Curriculum kann in den nächsten Jahren vollständig abgebildet und angeboten werden.

Unsere neuropsychologische Praxis (Praxis für Klinische Neuropsychologie Würzburg) und Weiterbildungsakademie (neuroraum Fortbildung Würzburg) wird bis auf weiteres KEINE von der PTK Bayern akkreditierte „Weiterbildungsstätte Praxis und Theorie für die Neuropsychologischen Therapie“ nach dem neuen PTG sein. Dennoch wird es möglich sein, dass unsere Angebote im Rahmen von Kooperationsverträgen mit ihren „Weiterbildungsstätten für die Neuropsychologische Therapie“ in allen PT-Kammern voll anerkannt werden können. Alle Kurse sind kammerakkreditiert.

Fazit: Wir können mit Ihnen als Weiterbildungsstätte einfache schriftliche Kooperationsvereinbarungen für die externe Theorie abschließen, die sich strukturell den bisherigen Vereinbarungen ähneln und an das neue PTG angepasst werden. Sie als Weiterbildungsstätte reichen diese Kooperationen ein und können damit die komplette Theorie abdecken.