Die bisherigen Regelungen im Rahmen des alten PTG von 1999

„Neuropsychologische Weiterbildungsverbünde“ bleiben erhalten

Wir haben in verschiedenen Bundeländern Kooperationsvereinbarungen mit „Weiterbildungsverbünden Neuropsychologie“ abgeschlossen. Die jeweilige Grundlage sind die Weiterbildungsordnungen der dortigen Psychotherapeutenkammern (PTKs).

Wenn eine Weiterbildungsstätte einen eigenen Kooperationsvertrag benötigt, wie dies in manchen Bundesländern notwendig ist, stehen wir gerne zur Verfügung. Da wir das volle Programm für die theoretische bzw. externe Weiterbildung fortlaufend garantieren, können wir über Weiterbildungsverbünde hinweg Angebote realisieren, die in Einzelvereinbarungen oft nur mit Mühe gewährleistet werden können – das spart Verwaltungsaufwand und Geld für die Verbünde und Weiterbildungskandidat:nnen!

Fazit: Alle Kooperationsvereinbarungen, die wir bisher mit Ihnen abgeschlossen haben, bleiben erhalten, solange es WB-Regelungen nach dem alten PTG gibt.

 

 

Baden-Württemberg

Bayern

  • Weiterbildungsverbund Neuropsychologische Hochschulambulanz der LMU München und Neuro Reha Team Pasing
    (Dr. Sigrid Seiler)
  • Weiterbildungsverbund Stiftung Pfennigparade und Praxisgemeinschaft für Neuropsychologie und Verhaltenstherapie
    (Dr. Susanne Jürgensmeyer)
  • Weiterbildungsverbund kbo-Isar-Amper-Klinikum Region München (Prof. Dr. Martin Marziniak)

Hessen

Rheinland-Pfalz

Sachsen

 

neuroraum Fortbildung wird von allen Psychotherapeutenkammern in Deutschland anerkannt.